Arbeit/Wirtschaft —   Kommunikationsdienst WBF / Publiziert am Dienstag, 13. Dezember 2022

Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht


freepik

Über die letzten drei Jahre betrachtet (2019-2021) betrug die Verstossquote gegen die minimalen Lohnbestimmungen des NAV Hauswirtschaft zehn Prozent bei den Arbeitgebern und neun Prozent bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dies bedeutet, dass der geltende Mindestlohn unterschritten wurde. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft erfüllt sind: Einerseits liegen wiederholte Verstösse gegen die Mindestlöhne vor. Anderseits ist wegen der starken Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten davon auszugehen, dass beim Wegfall des Mindestlohnes im NAV der Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr steigen würde. Der Bundesrat stützt sich dabei auf die Einschätzung der tripartiten Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen (TPK Bund, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und der Verwaltung).

Die Mindestlöhne werden gemäss Antrag der TPK Bund an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2019 bis 2021 angepasst und werden demnach um 1,5 Prozent erhöht. Schliesslich behält sich die TPK Bund die Möglichkeit vor, während der Laufzeit des NAV Hauswirtschaft je nach Arbeitsmarktlage eine weitere Erhöhung der verbindlichen Mindestlöhne zu beantragen.

Den Antrag für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne stellte die TPK Bund. In der Schweiz handeln die Sozialpartner die Löhne in ihrer Branche traditionell selbst aus, der Staat greift grundsätzlich nicht in die Lohnbildung ein. Deshalb sehen die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union vor, dass der Staat nur unter zwei Voraussetzungen zum Instrument des NAV-Mindestlohnes greifen darf: Erstens, wenn in einem Beruf oder in einer Branche wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen festgestellt werden und zweitens, wenn keine sozialpartnerschaftliche Lösung möglich ist. Zudem darf der Mindestlohn weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen der anderen Branchen beeinträchtigen. Im Vernehmlassungsverfahren unter den Kantonen und Verbänden hatte die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne mehrheitlich Zustimmung gefunden.




Die 5 neusten Beiträge

Unterstützen Sie das Senioren-Internet

Liebe Besucherinnen und Besucher,

als pensionierter Journalist habe ich das Senioren-Internet mit der Vision ins Leben gerufen, eine werbefreie und informative Plattform für unsere ältere Generation zu schaffen. Dieses Projekt ist eine Herzensangelegenheit für mich, und ich bin stolz darauf, es unabhängig und ohne störende Werbung anzubieten. Um die Qualität der Inhalte zu erhalten und die laufenden Kosten zu decken, freue ich mich über jede Unterstützung.

Wenn Ihnen gefällt, was Sie hier sehen und lesen, und Sie einen Beitrag zur Weiterführung und Verbesserung des Senioren-Internets leisten möchten, erwägen Sie bitte, eine kleine Spende zu tätigen. Jeder Beitrag, egal wie klein, hilft mir, weiterhin wertvolle Inhalte für unsere Gemeinschaft bereitzustellen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 079 488 48 05
 E-Banking