Ratgeber —   Roland Peter / Publiziert am Freitag, 30. September 2022

Ab 1. Oktober nur noch neue QR-Einzahlungsschein


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Banken und Post akzeptieren ab 1. Oktober nur noch die neuen QR-Einzahlungsscheine (siehe Bild). Damit soll der Zahlungsverkehr voll digitalisiert und Kosten gespart werden. Finanzdienstleiser rechnen mit Einsparungen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr. 

Leider haben noch nicht alles Rechnungssteller auf das neue System umgestellt. Doch es gibt, nach einer zweijährigen Übergangsfrist, kein Pardon. Wer noch alte Einzahlungsscheine erhält, muss neue verlangen. Denn am Bank oder Postschalter werden Sie sonst nicht mehr bedient.

Wer privat eine Rechnung erstellen muss, kann auf kleine Online-Tools zurückgreifen. Die Raiffeisenbank hat zum Beispiel mit https://www.raiffeisen.ch/qr-rechnung/de.html so ein Werkzeug ins Internet gestellt. Hier lassen sich gratis eine oder mehrere Einzahlungsscheine herstellen. Wichtig: «Wenn die QR-Rechnung für das physische Bezahlen in einer Filiale der Post benutzt wird, muss sie auf weissem, perforiertem Papier ausgedruckt werden», heisst es bei Postfinance. Perforiertes Papier gibt es im Postshop, Druckereien, Papeterien oder diversen Online-Händlern.

Das Bezahlen geht relativ einfach mit der E-Banking-App auf dem Smartphone oder aber mit der Kamera ihres Rechners. Dort sollten Sie die Zahlung leicht erfassen können. Erhält man die Rechnung per Mail, ist das etwas umständlicher. Nicht jedes E-Banking-System kann die Dateien, meist ein PDF, direkt verarbeiten. Dann kann man sie entweder auf einem zweiten Gerät aufrufen, um sie mit der Kamera erfassen zu können oder ganz klassisch einfach ausdrucken. 

Pro Senectute biete Hilfe

Als grösste Altersorganisation in der Schweiz betreut Pro Senectute Seniorinnen und Senioren im Alltag und steht ihnen auch bei Fragen rund um die Digitalisierung zur Seite. Denn die älteren Menschen dürfen nicht Gefahr laufen, sich in der zunehmend digitalisierten Welt nicht mehr zurechtzufinden und ausgeschlossen zu werden. «Mit guter Information und Unterstützung im Umgang mit den neuen Technologien kann der Übergang in eine digitalere Welt eine Chance und ein Gewinn für alle sein», sagt Alain Huber. Dies bedeute aber, alle Menschen, die nicht online sind, abzuholen. «Wir zeigen auf, dass der neue Einzahlungsschein zwar im neuen Gewand daherkommt, sich aber bei der Benutzung nicht viel ändern muss», ergänzt er. Für alle Fragen zum Umgang mit dem neuen QR-Einzahlungsschein stehen die 130 Ortsvertretungen von Pro Senectute mit Rat und Tat zur Seite. Hier gibt es auch erste Hilfe auf dem Internet: https://www.prosenectute.ch/de/ratgeber/finanzen/neuer-einzahlungsschein.html

Die Veränderung des Einzahlungsscheins kann auf bestehende und schon eingerichtete Daueraufträge einen Einfluss haben: Insbesondere bei Daueraufträgen auf Basis eines ESR-Auftrags muss die Kontoverbindung aktualisiert werden. Daueraufträge, die auf orangen Einzahlungsscheinen basieren, werden ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt. Prüfen Sie jetzt Ihre laufenden Daueraufträge und passen Sie diese an die neue QR-Rechnung (=Rechnung mit QR-Einzahlungsschein) mit QR-IBAN und QR-Referenz an.




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