Ratgeber —   BAG / Publiziert am Dienstag, 27. Dezember 2022

Organspende jetzt regeln: Die neue Kampagne des BAG regt zum Handeln an


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Die Mehrheit der Menschen in der Schweiz befürwortet die Organspende. Doch nur eine Minderheit hat den Willen schriftlich festgehalten oder die Familie darüber informiert. Deswegen müssen die Angehörigen oftmals im Spital über eine Organspende entscheiden, ohne den Willen der verstorbenen Person zu kennen. In einem solchen Fall lehnen sie die Organspende mehrheitlich ab.

 

Kampagne, die zum Handeln anregt
Mit der neuen nationalen Organspende-Kampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende.» soll die Bevölkerung dazu angeregt werden, ihre persönliche Entscheidung zur Organspende verbindlich zu regeln. Denn es reicht nicht, nur darüber nachzudenken. Jede Person sollte ihren Willen in einer Organspende-Karte, in einer Patientenverfügung oder im elektronischen Patientendossier (EPD) festhalten.

Auf der Kampagnen-Website www.leben-ist-teilen.ch stehen der Bevölkerung zahlreiche aktuelle Informationen rund um das Thema Organspende und Willensäusserung zur Verfügung (Broschüren, Organspende-Karte, Informationsfilme oder Hintergrundberichte). Materialien können in verschiedenen Sprachen entweder heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden. Die zusammen mit Swisstransplant als Partnerin lancierte Kampagne startet heute und erstreckt sich über zwei Jahre.

Neuer Spot «Nicht vergessen: Organspende regeln!»
Der neue Spot «Nicht vergessen: Organspende regeln!», der ab heute im Fernsehen, online und in den Sozialen Medien zu sehen ist, erinnert daran, die persönliche Entscheidung zur Organspende jetzt zu regeln. Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Der genaue Zeitpunkt der Umstellung ist noch nicht bekannt. Bis es soweit ist, gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn eine Zustimmung der betroffenen Person vorliegt. 

Das BAG informiert die Bevölkerung während der Übergangsphase (2022–2024) und bis zur Einführung der neuen Regelung mit der Kampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende.» regelmässig zum Thema Organspende.

 

Alle Menschen können Organspenderin oder Organspender werden. Es besteht bei der Organspende keine obere Altersgrenze. Massgebend ist der Zustand der einzelnen Organe, wenn die Frage nach einer Organspende im Raum steht und die Einwilligung zur Spende vorliegt. Menschen mit einer aktiven Krebserkrankung können in den meisten Fällen keine Organe spenden. In der Regel ist nach fünf tumorfreien Jahren eine Organspende wieder möglich. Auch hier: Fachärztinnen und Fachärzte evaluieren bei Eintritt des Tods und bestehender Einwilligung systematisch, ob medizinisch gesehen eine Spende möglich ist. Die absoluten Kontraindikationen für eine Organspende sind neben einer aktiven Tumorerkrankung die Prionenerkrankungen (Creutzfeld Jakob), Tollwut und eine nicht behandelbare Sepsis (Blutvergiftung). 

Den Entscheid zur Organspende festzuhalten, ist also in jedem Fall sinnvoll. Auch bei einem Kind ist eine Organspende möglich. Organe von Kindern werden primär auch Kindern zugeteilt. Kommt eine Spende bei einem Kind infrage, dann entscheidet dessen gesetzliche Vertretende. Bei Neugeborenen bis zu 28 Tagen wird in der Schweiz aus ethischen und medizinischen Gründen von einer Organspende abgesehen. 

Rechtlich kommt eine Person nur dann als Organspender in Frage, wenn der (Hirn-)Tod festgestellt worden ist und diese vor ihrem Tod einer Entnahme zugestimmt hat (Art. 8 Abs. 1 Transplantationsgesetz).




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