Ratgeber —   Pro Senectute / Publiziert am Montag, 3. April 2023

Nichtbezug von Ergänzungsleistungen bleibt eine Herausforderung


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Nicht alle beantragen Ergänzungsleistungen (EL), obwohl sie diese Gelder allenfalls zugute hätten. Dies ist Pro Senectute aus den landesweit über 55'000 Beratungen im Jahr bekannt. Erstmals berechnet nun eine nationale Studie das mögliche Ausmass und analysiert die Gründe für den Nichtbezug von EL. «Bei Beratungen von älteren Personen in prekären Verhältnissen stellen wir immer wieder fest, dass zwar schon seit Längerem ein Anrecht auf EL besteht, die betroffenen Personen diese aber nicht beantragt haben», erklärt Alain Huber, Direktor von Pro Senectute Schweiz.

 

Faktoren für einen Nichtbezug erkannt
Die Auswertung der repräsentativen Befragung durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Rahmen des nationalen Altersmonitors von Pro Senectute konnte für dieses Phänomen vier Gründe eruieren:

  • Nichtwissen: Es herrscht ein Mangel an Informationen über diese Leistung der AHV.
  • Bewusster Verzicht: Man entscheidet sich aufgrund des grossen Aufwands oder weil man nicht in der Lage ist, die Formalitäten zu erfüllen, bewusst gegen einen Antrag.
  • Wertvorstellungen: Man möchte dem Staat nicht zur Last fallen oder auf «fremdes» Geld angewiesen sein.
  • Scham und Angst: Man möchte nicht als EL-Beziehende bekannt werden oder Personen ohne Schweizer Nationalität fürchten den Verlust des Aufenthaltsrechts, wenn sie EL beziehen.

Pro Senectute hilft 
«Diese Erkenntnisse zeigen Pro Senectute, dass weiterhin Information und Unterstützung beim Beantragen von EL gefragt sein werden», betont Alain Huber. So dürften auch der demografische Wandel und die aktuelle Teuerung der Lebenskosten und Mieten dazu führen, dass der Bedarf nach EL weiter zunehmen wird. «Wir beobachten die Situation genau und setzen uns in allen Landesteilen dafür ein, dass ältere Menschen in prekären Verhältnissen mit Anrecht auf EL diese Gelder auch bekommen.»




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