Ratgeber —   pero / Publiziert am Donnerstag, 1. Februar 2024

Ergänzungsleistungen: Eine Broschüre gibt Auskunft


Foto: Stadt Thun

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Das Bundesamt für Sozialversicherungen erklärt in einer Broschüre sehr aufschlussreich, wer die EL beziehen darf und wie es mit der Rückzahlen funktioniert, sofern eine grössere Erbschaft an die Nachkommen geht.

Link zum Runterladen der Broschüre




Kommentarformular



Die 5 neusten Beiträge

Unterstützen Sie das Senioren-Internet

Liebe Besucherinnen und Besucher,

als pensionierter Journalist habe ich das Senioren-Internet mit der Vision ins Leben gerufen, eine werbefreie und informative Plattform für unsere ältere Generation zu schaffen. Dieses Projekt ist eine Herzensangelegenheit für mich, und ich bin stolz darauf, es unabhängig und ohne störende Werbung anzubieten. Um die Qualität der Inhalte zu erhalten und die laufenden Kosten zu decken, freue ich mich über jede Unterstützung.

Wenn Ihnen gefällt, was Sie hier sehen und lesen, und Sie einen Beitrag zur Weiterführung und Verbesserung des Senioren-Internets leisten möchten, erwägen Sie bitte, eine kleine Spende zu tätigen. Jeder Beitrag, egal wie klein, hilft mir, weiterhin wertvolle Inhalte für unsere Gemeinschaft bereitzustellen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 079 488 48 05
 E-Banking