Gesundheit/Medizin —   medinside / Publiziert am Donnerstag, 7. März 2024

Kostenbremse im Gesundheitswesen


Foto von: freepik

Bereits in drei Monaten, am 9. Juni 2024, kommen zwei weitere sozialpolitische Abstimmungen vors Volk. Nach der AHV beim letzten Urnengang steht diesmal das Gesundheitswesen im Zentrum.

Konkret geht es – erstens – um die «Prämienentlastungs-Initiative» der SP. Sie verlangt, dass Bund und Kantone einen deutlich grösseren Teil der Krankenkassen-Kosten übernehmen als heute. Denn die Krankenkassenprämien der Haushalte dürfen danach höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen; ist es mehr, so bezahlt der Staat die Differenz.

7 von 10 dafür

Die Tamedia-Zeitungen haben nun eine erste Erhebung dazu gemacht: Dafür wurden am vergangenen Abstimmungs-Sonntag rund 30’000 Menschen Nachwahl-befragt. Es ergab sich eine recht deutliche Zustimmung: Rund 64 Prozent gaben an, sie würden beim Prämienverbilligungs-Projekt mit «ja» oder «eher ja» votieren.

Das kann bekanntlich noch ändern: Initiativen starten oft mit hohen Sympathiewerten (weil das Anliegen im Grunde geteilt wird) und sacken dann ab (weil man sich später genauer mit den Folgen beschäftigt). 

Interessant ist nun aber das erste Signal zur zweiten Initiative vom Juni: Es ist die «Kostenbremse-Initiative» der Mitte-Partei. Sie erfährt in der ersten Trendbefragung eine noch klarere Zustimmung – über 70 Prozent der Befragten bekundeten ihre Sympathie.

Und diese Initiative hätte, würde sie angenommen, viel direktere Folgen für das Gesundheitswesen. Denn sie fordert, dass der Staat eingreift, sobald die OKP-Kosten um 20 Prozent stärker steigen als die Löhne.

Das aber ist bekanntlich häufig der Fall. So stiegen die Gesundheitskosten zwischen 2010 und 2020 im obligatorischen Bereich durchschnittlich um 3 Prozent pro Jahr, während die Löhne nur um 0,7 Prozent erhöht wurden.

Würde die Initiative angenommen, so müssten Bund und Kantone eingreifen; in welcher Form, definiert der Initiativ-Text nicht. Als Beispiel nennen die Initianten die Medikamentenpreise (die im internationalen Vergleich zu hoch sind) oder das Verhältnis von stationär zu ambulant.

Es geht auch ums Tempo

Konkret jedoch stünden wohl Tarifeingriffe im Zentrum des Handels; und insgesamt hätte der Bund am Ende wohl stärkere Hebel, um die Tarifpartnerschaft auszubremsen. Denn wenn die Krankenversicherer und die Leistungserbringer dann «keine verbindlichen Massnahmen zur Kostendämpfung» festlegen – so der geplante Verfassungstext – «ergreift der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen zur Kostensenkung, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden.» Es geht also auch darum, dass der Staat rasch eingreifen kann.

Gut möglich, dass die Tarifpartnerschaft in der Schweiz in den nächsten Monaten plötzlich breiter diskutiert wird. Und nicht nur von Verbandsvertretern, Gesundheitsmanagern und Politikern.




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