Natur/Mitwelt —   BLV / Publiziert am Donnerstag, 7. Juli 2022

Augen auf beim Hundekauf


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Auf der Suche nach einem Hund sehen sich Interessierte oft im Internet um, wo nebst seriösen Anbietern auch Hunde von zweifelhafter Herkunft angeboten werden. Nicht selten jedoch erlebt die Hundekäuferin/der Hundekäufer nach dem Kauf eine böse Überraschung, zum Beispiel wenn der Hund krank, schlecht sozialisiert oder übermässig ängstlich ist. Solche Probleme können auftreten, wenn man einen Hund von unklarer Herkunft erwirbt.

Die Hundezucht und Aufzucht ist bei uns durch das Tierschutzgesetz so geregelt, dass gesunde Hunde von ausgeglichenem Wesen gezüchtet werden. Nicht immer ist im Internet ersichtlich, dass ein angebotener Hund nicht aus der Schweiz stammt. Wer Hunde öffentlich anbietet, z. B. auf Internetplattformen, Züchterwebseiten oder in Inseraten, muss seinen vollständigen Namen mit Adresse sowie das Herkunfts- und das Zuchtland des Hundes angeben (vgl. Art. 76a TSchV). Ein Welpenkauf sollte nicht spontan erfolgen, schliesslich wird der Hund dann rund 15 Jahre bei Ihnen leben. Der Hund sollte vor dem Kauf mehrmals besucht werden dürfen.

Vor einem Kauf unbedingt abzuklären: In einzelnen Kantonen ist es verboten oder bewilligungspflichtig, gewisse Hunderassen zu halten. Auskunft dazu erteilt der kantonale Veterinärdienst des Wohnkantons.

Ratgeber: Augen auf beim Hundekauf

Gute Tipps zum Hundekauf gibt es unter www.hundekauf.ch und in der Broschüre Augen auf beim Hundekauf, die das BLV zusammen mit dem Schweizer Tierschutz STS publiziert hat. Sie zeigt auf, woran man Inserate von seriösen Anbietern wie Züchterinnen und Züchtern sowie Tierheimen erkennt, worauf beim Erwerb von Strassenhunden aus dem Ausland zu achten ist und welche Angebote man meiden sollte.




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