Politik/Gesellschaft —   Bundesamt für Sozialversicherung / Publiziert am Donnerstag, 9. Dezember 2021

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente ab


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Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» verlangt für Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente einen Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels der Jahresrente. Dieser Zuschlag soll weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen.

Der Bundesrat erachtet eine 13. AHV-Altersrente als nicht zielführend und mit der finanziellen Lage der AHV nicht kompatibel. Er findet es zudem nicht kohärent, für die Alters-, Hinterlassenen- und IV-Renten unterschiedliche Ansätze festzulegen. Dies würde zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führen. Vor allem aber würde die 13. AHV-Altersrente die finanzielle Lage der AHV wesentlich verschlechtern und einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf im Ausmass von rund 4 Milliarden Franken pro Jahr, bis 2030 sogar von 4,7 Milliarden Franken jährlich auslösen. Er schlägt deshalb dem Parlament vor, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.

Laufende Reformen in der Altersvorsorge

Mit der Vorlage des Bundesrats zur Stabilisierung der AHV (AHV 21), die aktuell im Parlament beraten wird, soll die Finanzierung der AHV und die Erhaltung des Leistungsniveaus bis 2030 gesichert werden. Unter anderem sollen die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand gewährleistet, das Rentenalter für Männer und Frauen bei 65 Jahren harmonisiert und Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration getroffen werden. Der Bundesrat wurde vom Parlament bereits beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage der Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten.




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