Politik/Gesellschaft —   BWL / Publiziert am Mittwoch, 20. Juli 2022

Energie: Stärkung der Versorgungssicherheit


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Die Versorgungssicherheit der Schweiz ist derzeit gegeben. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen möglichen Gaslieferunterbrechungen in Europa und weiteren Unsicherheiten kann die Energieversorgung im kommenden Winter 2022/2023 aber angespannt werden. Der Bundesrat ist darum zusammen mit weiteren Akteuren daran, die Versorgungssicherheit der Schweiz laufend zu stärken. Dazu wurden bereits verschiedene Massnahmen getroffen.

Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit

Wasserkraftreserve: Der Bundesrat hat bereits beschlossen, auf den Winter 2022/2023 eine Wasserkraftreserve einzurichten. Speicherkraftwerksbetreiber sollen gegen Entgelt eine bestimmte Menge Energie zurückbehalten, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien enthaltene Massnahme soll auf dem Verordnungsweg vorgezogen werden. Es ist geplant, sie auf den 1. Oktober 2022 in Kraft zu setzen, damit Swissgrid die Auktionen für die Reserve rechtzeitig ausschreiben kann. Die ElCom bereinigt derzeit die Richtlinie zur Umsetzung der Wasserkraftreserve, diese wird voraussichtlich Anfang August verabschiedet. Zudem wird geprüft, ob ergänzend auch im Ausland Energiereserven gesichert werden könnten.

Reservekraftwerke: Ebenfalls beschlossen ist auch, eine gesetzliche Bestimmung vorzubereiten, welche für die Unterstützung von Reservekraftwerken als zusätzliche Versicherungslösung für ausserordentliche Knappheitssituationen notwendig ist. Bestehende Gaskraftwerke (Zweistoffanlagen) werden bei den laufenden Abklärungen prioritär angegangen, auch neue mobile Anlagen werden geprüft. Da die Gesetzesberatung viel Zeit beansprucht, prüft das UVEK ein Vorziehen mit einer Verordnung, analog zum Vorziehen der Wasserkraftreserve. Dabei geht es primär um die Umrüstung bestehender Anlagen, weil diese rascher betriebsbereit wären als neue Kraftwerke.

Zusätzliches Gas: Da die Schweiz beim Gas vollständig von Importen abhängig ist, hat der Bundesrat am 4. März 2022 beschlossen, der Gasbranche die gemeinsame Beschaffung zu ermöglichen, damit sie rasch Gas- und Speicherkapazitäten sichern kann, ohne kartellrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Der Bundesrat hat die Branche zudem verpflichtet, ergänzend zur ordentlichen Beschaffung Speicherkapazitäten in den Nachbarländern sowie Optionen für zusätzliche Gaslieferungen zu sichern. Der Bundesrat hat dazu eine dringliche Verordnung in Kraft gesetzt. Die fünf Regionalgesellschaften Erdgas Ostschweiz AG (EGO), Gasverbund Mittelland AG (GVM), Gaznat SA, Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) und Aziende Industriali di Lugano SA (AIL) setzen diese Massnahmen je separat um.

Solidaritätsabkommen mit Nachbarländern

Energieministerin Simonetta Sommaruga und Wirtschaftsminister Guy Parmelin haben am WEF in Davos mit dem deutschen Vizekanzler Robert Habeck vereinbart, rasch Verhandlungen für ein Solidaritätsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz aufzunehmen. Die erste Verhandlungsrunde hat stattgefunden. Mit Frankreich und Italien laufen ebenfalls Gespräche.

Rettungsschirm Strombranche

Der Krieg führt zu starken Preisausschlägen auf den europäischen Märkten. Die Energieunternehmen brauchen daher mehr finanzielle Mittel, um Sicherheitsleistungen zu decken. Obwohl die Schweizer Stromunternehmen gut aufgestellt sind, kann es im schlimmsten Fall zu einer Kettenreaktion und einem unkontrollierten Ausfall eines grösseren Unternehmens kommen. Das will der Bundesrat verhindern. Er hat daher beschlossen, einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen zu schaffen. Der Ständerat unterstützt dies, er hat die Vorlage am 16. Juni 2022 beraten.

Energie-Spartipps

Das BFE bereitet eine schweizweite Kampagne vor, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umgesetzt wird. Die Spartipps fokussieren auf rasch wirksame Massnahmen. Die Website von EnergieSchweiz liefert bereits seit längerem Informationen über Energieeffizienz und Sparmöglichkeiten, etwa beim Heizen, im Haushalt oder der Mobilität.

Vorbereitungen auf eine mögliche Gas- oder Strommangellage

Die Vorbereitungsmassnahmen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Fall einer drohenden schweren Mangellage laufen über das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Es beaufsichtigt die Pflichtlagerhaltung und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Bundesstellen, der Armee und dem Bevölkerungsschutz.

Beim Szenario einer drohenden Mangellage im Gasbereich werden mit einer Informationskampagne des Bundes und der Gasbranche Sparappelle an alle Erdgasverbraucher gerichtet. Dabei geht es darum, dass mit Empfehlungen und Ratschlägen der Verbrauch von Erdgas deutlich reduziert wird. Gleichzeitig würden die Zweistoffkunden auf Heizöl umgeschaltet. Die sogenannten Zweistoffanlagen können sowohl mit Erdgas als auch Heizöl betrieben werden. Der Bundesrat appelliert an die Betreiber von Zweistoffanlagen, trotz der hohen Preise jetzt ihre Heizöltanks zu füllen.

Wenn die Sparappelle und die angeordneten Umschaltungen von Zweistoffanlagen für die Bewältigung einer Gasmangellage nicht ausreichen, soll der Erdgasverbrauch kontingentiert werden. Davon sind in einem ersten Schritt alle Anlagen betroffen, die nicht zur Kategorie Anlagen von geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern zählen insbesondere Haushalte, die an ein Erdgasverteilnetz zur Wärmeversorgung angeschlossen sind, sowie grundlegende soziale Dienste, die nicht den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung angehören.

Damit die Reduktion der Erdgaslieferungen bei allen Verbrauchern möglichst tief gehalten werden kann, sollen alle nicht geschützten Kunden ohne Priorisierung kontingentiert werden. Zudem werden derzeit auch Verwendungseinschränkungen geprüft. Damit könnte der Verbrauch von Gas für gewisse Anwendungen verboten werden.





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