Gesundheit/Medizin —   swissmedic / Publiziert am Donnerstag, 15. Dezember 2022

Amino AG/Dr. Heinz Welti AG: Sistierung Bewilligung und Zulassungen


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swissmedic teilt mit, dass das Bundesgericht eine Beschwerde der Amino AG/Dr. Heinz Welti AG abgelehnt hat. Damit sind alle Betriebsbewilligungen und alle Arzneimittelzulassungen der Amino AG und der Dr. Heinz Welti AG sistiert. Swissmedic hat auf einen Rückruf der bereits verkauften Ware verzichtet. Das bedeutet, dass verfügungsgemäss die bis zum 8. Dezember 2022 (Rechtskraft der Sistierung) bereits von den beiden Firmen ausgelieferten, in Verkehr gebrachten Chargen ihrer zugelassenen Arzneimittel weiterhin vertrieben bzw. abgegeben werden dürfen. Ein firmenseitiger Rückruf wäre indessen zulässig.

Am 1. Oktober 2019 hat Swissmedic die Betriebsbewilligungen und alle Arzneimittelzulassungen der Amino AG und der Dr. Heinz Welti AG sistiert. Die Amino AG und die Dr. Heinz Welti AG haben gegen die Sistierungsverfügungen erfolglos Beschwerde geführt. Das Bundesgericht hat am 29. November 2022 (Eröffnung 7. Dezember 2022) die Beschwerden in letzter Instanz abgewiesen. Seither verfügen die Amino AG und die Dr. Heinz Welti AG nicht mehr über gültige heilmittelrechtliche Bewilligungen und dürfen keine heilmittelrechtlichen Tätigkeiten mehr ausüben. Dies gilt solange bis die Mängel, die zur Sistierung geführt haben, nicht behoben worden sind und bis Swissmedic die Aufhebung der Sistierung verfügt hat.

Die Stellungnahme der Amino AG/Dr. Heinz Welti AG




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