Gesundheit/Medizin —   BAG / Publiziert am Mittwoch, 22. März 2023

Taskforce will mit Teilabgabe von Medikamenten Engpässe überbrücken


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Grundsätzlich sind Arzneimittel in der für die Therapie kleinstmöglichen Originalpackung abzugeben. Die Abgabe von Teilmengen ist für Ausnahmefälle vorgesehen und wird deshalb restriktiv angewandt. Aufgrund der aktuellen Versorgungsstörungen kann nicht mehr sichergestellt werden, dass alle Packungsgrössen lieferbar sind. Es besteht die Gefahr, dass bei der Abgabe von Originalpackungen mehr Medikamente als für die Therapie notwendig abgegeben und die Restmengen anschliessend entsorgt werden müssen.

Die Taskforce unter der Leitung der Wirtschaftlichen Landesversorgung WL empfiehlt daher, für Medikamente mit Versorgungsengpässen die Verschreibung bzw. Abgabe von Teilmengen gezielt anzuwenden, wenn die für eine Therapie korrekte Packungsgrösse nicht lieferbar ist. Mit dieser Massnahme können die verfügbaren Medikamente auf eine grössere Anzahl Patientinnen und Patienten verteilt werden. Weiter wird verhindert, dass angebrauchte Packungen ungenutzt entsorgt werden müssen.

Keine Mengenbeschränkung

Die Menge der verschriebenen bzw. abgegebenen Arzneimitteln richtet sich weiterhin nach den therapeutischen Richtlinien. Der Bund macht keine Vorschriften über die für eine Therapie abzugebende Menge. Dieser Entscheid liegt unverändert bei den medizinischen Fachpersonen und richtet sich nach der für einen Therapieerfolg notwendigen Menge. So kann auch bei Personen mit chronischen Beschwerden oder Erkrankungen auf die Abgabe von Teilmengen verzichtet werden, da bei ihnen keine Restmengen entstehen.

Die Patientinnen und Patienten werden nach wie vor die für eine erfolgreiche Therapie notwendige Menge an Arzneimitteln erhalten.

Einhaltung der Heilmittelsicherheit

Aus Gründen der Heilmittelsicherheit eignen sich nicht alle Arzneimittel für die Abgabe von Teilmengen. Flüssigkeiten, Brausetabletten oder auch Tabletten und Kapseln in Mehrdosenbehältnissen kommen für eine Teilabgabe nicht in Frage. Tabletten und Kapseln, die in einem sogenannten «Blister» verpackt sind - also in einer Durchdrückpackung - dürfen nicht aus diesem Blister herausgedrückt werden. Der Blister ist der Patientin oder dem Patienten unversehrt zu übergeben.

Apotheken und Arztpraxen mit Patientenapotheke müssen die in Teilmengen abgegebenen Medikamente gemäss der Originalpackung beschriften, kontrollieren und dokumentieren. Durch die Dokumentation ist auch die Rückverfolgbarkeit der Teilmenge sichergestellt, falls es zu einem Rückruf des Arzneimittels kommen sollte. Den Patientinnen und Patienten sind mit der Teilmenge die mit der Originalpackung erhältlichen Informationen, konkret die Patienteninformation («Beipackzettel») abzugeben.

Zu beachten ist, dass nicht alle Kantone das System der sogenannten «Selbstdispensation», also der direkten Abgabe von Medikamenten durch die Arztpraxen, kennen. In diesem Bereich ist das kantonale Recht massgebend. Ärztinnen und Ärzte, welche zur Selbstdispensation berechtigt sind, sind jedoch ebenfalls aufgefordert, Teilmengen abzugeben.

Bund und Berufsverbände publizieren Wirkstoff-Liste

Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) publiziert die «Wirkstoffliste Teilmengenabgabe» auf der BWL-Website (Aktuelle Versorgungsstörungen) und in den sozialen Medien. Apotheken und Ärzteschaft werden von ihren Berufsverbänden über Änderungen in dieser Liste informiert. Die Liste wird monatlich aktualisiert.

Neben der neuen Teilmengenliste werden auf der BWL-Website weiterhin Listen von lebenswichtigen Arzneimitteln sowie Impfstoffen publiziert, welche von Versorgungsstörungen betroffen sind. Mit diesen Listen informiert die Meldestelle Heilmittel der WL seit 2015 die verschiedenen Akteure wie Apotheken, Ärzteschaft oder Spitäler über Versorgungsprobleme und allfällige Alternativen.

Weiterhin angespannte Situation bei den Medikamenten

In den letzten Monaten hat sich die bereits angespannte Versorgungssituation bei Arzneimitteln weiter verschärft und zunehmend auch den ambulanten Bereich beeinträchtigt. Der Fachbereich Heilmittel der WL stufte die Situation Ende Januar 2023 als problematisch ein und setzte die «Taskforce Engpass Medikamente» ein. In der Taskforce sind Bund, Kantone und Industrie vertreten; sie deckt sowohl die Human- wie auch die Tiermedizin ab.

Im Rahmen dieser Taskforce werden kurzfristige Massnahmen zu einer Entlastung der Situation geprüft. Für die langfristige Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln konkretisieren das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das BWL zudem die Massnahmen, die dem Bundesrat mit dem Versorgungsbericht 2022 vorgeschlagen worden sind.

Die nun vorliegende Empfehlung zur Teilabgabe von Medikamenten wird mit Bick auf das Patientenwohl auch vom Berufsverband der Ärzteschaft FMH und vom Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse mitgetragen, die ebenfalls Mitglied der Taskforce sind. Dies ist wichtig, da die Ärztinnen und Ärzte sowie die Apothekerinnen und Apotheker den aus der Empfehlung entstehenden Mehraufwand zu leisten haben.

Die Massnahme ist zeitlich beschränkt und wird mit einer Stabilisierung der Versorgungssituation für die betroffenen Wirkstoffe wieder aufgehoben. Die Wirtschaftliche Landesversorgung wird entsprechend informieren.




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