Gesundheit/Medizin —   BAG / Publiziert am Donnerstag, 8. Februar 2024

Illegal importierte Arzneimittel: Über zwei Drittel Erektionsförderer


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Im Jahr 2023 hat das BAZG 6’659 illegale Arzneimittelsendungen sichergestellt (Vorjahr: 6'793 Sendungen). Seit Jahren sind der weitaus grösste Teil der illegalen Arzneimittel Erektionsförderer. Diese aus dem Ausland importierten «Medikamente» enthalten häufig jedoch keine oder falsch deklarierte Wirkstoffe – und möglicherweise schädliche Zusatzstoffe. Swissmedic warnt regelmässig davor, Arzneimittel aus fragwürdigen Quellen – insbesondere aus Online-Shops – zu beziehen, da man sowohl seine Gesundheit gefährdet als auch kriminelle Netzwerke unterstützt. Zudem erfordert die sichere Anwendung rezeptpflichtiger Medikamente vorgängig eine persönliche Fachberatung.

Katz- und Maus-Spiel zwischen Behörden und illegalen Anbietern

Bei der Herkunft der beschlagnahmten Sendungen lag Indien im letzten Jahr auf dem ersten Platz. Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme und dies kann sich rasch ändern. Anbieter im illegalen Arzneimittelgeschäft ändern die Vorgehensweisen laufend. Sie passen sowohl die Produktion als auch den Versand kurzfristig an – dies unter Berücksichtigung der Massnahmen von Behörden. So ist der Anteil der beschlagnahmten Sendungen aus Osteuropa innert Jahresfrist von 34 auf 17 Prozent gesunken. Ein Hauptgrund dafür war eine international koordinierte erfolgreiche Aktion der polnischen Behörden gegen kriminelle Netzwerke. In der Folge wurden die Lieferwege angepasst und man ist nach Indien ausgewichen. Für dieses Land sprechen auch die im Vergleich zu Europa tieferen Versandkosten.

Für die Bekämpfung des illegalen Arzneimittelhandels ist die gute nationale und internationale Zusammenarbeit zwischen den Behörden entscheidend. Diese arbeiten gemeinsam daran, durch Gesetze, Kontrollen, Ermittlungen und internationale Zusammenarbeit gegen den illegalen Handel vorzugehen. In der Schweiz pflegt Swissmedic enge Kontakte mit dem BAZG, Swiss Sport Integrity und den Kantonen. Neben diesen Behörden können jedoch vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu beitragen, die international agierenden kriminellen Netzwerke zu bremsen. Wer Produkten mit wohlklingenden Namen und unglaubwürdigen Versprechungen keinen Glauben schenkt und diese gar nicht erst bestellt, leistet einen wichtigen Beitrag.

Vernichtung illegaler Arzneimittel und Verwaltungsmassnahme-Verfahren

Bei 90 Prozent (5’986) der beschlagnahmten illegalen Arzneimittelsendungen kam das vereinfachte Verfahren zur Anwendung: Es erlaubt Swissmedic und dem BAZG, bestimmte Präparate und Wirkstoffe (v.a. illegale Erektionsförderer, Schlankheitsmittel und Psychopharmaka) zum Schutz der Gesundheit der Besteller aus dem Verkehr zu ziehen und zu vernichten. Weiter führte Swissmedic 185 kostenpflichtige ordentliche Verwaltungsmassnahme-Verfahren durch. Die Abteilung Strafrecht bearbeitete 41 Verwaltungsstrafverfahren wegen illegalen Arzneimittelimporten und überwies zudem weitere 113 Fälle, die gemischte Sendungen aus betäubungsmittelhaltigen und anderen Arzneimitteln betrafen, an die zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften. Das BAZG führte neun Strafverfahren und erstattete den kantonalen Behörden 263 Anzeigen wegen illegaler Importe betäubungsmittelhaltiger Arzneimittel.

Lassen Sie den gesunden Menschenverstand walten!
Wer Arzneimittel über unkontrollierte Internetangebote oder soziale Medien bestellt und einnimmt, geht ein grosses Gesundheitsrisiko ein. Medikamente aus dubiosen Quellen werden fast immer ohne Schachtel und Arzneimittelinformation («Packungsbeilage») geliefert. Damit fehlen jegliche Hinweise zu Dosierung, Anwendungseinschränkungen oder möglichen Nebenwirkungen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln können nur Ärztinnen und Apotheker beurteilen, ob die Einnahme angezeigt ist.




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