Politik/Gesellschaft —   Pro Senectute / Publiziert am Samstag, 10. Februar 2024

Höherer Referenzzinssatz bringt EL-Beziehende in Schwierigkeiten


Foto von: freepik

Die Miete stellt für die meisten Menschen den grössten monatlichen Ausgabeposten dar. Diese Belastung wird nun noch höher: Das Bundesamt für Wohnungswesen hat zum zweiten Mal im laufenden Jahr eine Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes beschlossen. Dieser beeinflusst die Miethöhe in der ganzen Schweiz entscheidend. Das hat für grosse Teile der Bevölkerung einschneidende Folgen, insbesondere für die rund 179’000 zu Hause lebenden Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV.

Aktuell leben in der Schweiz mehr als 300’000 Personen über 65 Jahren unter oder an der Armutsgrenze. 12,3 Prozent der älteren Bevölkerung beziehen EL zur AHV – eine Bedarfsleistung, um diesem Teil der älteren Bevölkerung eine Existenz zu garantieren. Bei der Berechnung der EL-Ansprüche wird der Mietzins bis zu einer bestimmten Kostenlimite berücksichtigt – die Mietzinsmaxima. Die neuerliche Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes bringt EL-Beziehende in starke Bedrängnis. «Haben sie das Mietzinsmaximum bereits ausgeschöpft, müssen sie sich die steigende Miete wortwörtlich vom Mund absparen», erklärt Alain Huber, Direktor von Pro Senectute Schweiz.

Die Mietzinsmaxima wurden zuletzt per 2023 angepasst. Seither sind die Mieten weiter gestiegen. Bereits in der Übergangsphase des neuen EL-Gesetzes halten die Mietzinszuschüsse nicht mehr mit den steigenden Kosten Schritt. Die Zahl der EL-Beziehenden, welche die Miete nicht mehr bezahlen können, steigt erneut.

Mietzinsmaxima an Zinsentwicklung koppeln

«Das Gesetz berücksichtigt die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu wenig», gibt Alain Huber zu bedenken. Pro Senectute erachtet es deshalb als dringlich, einen Mechanismus einzuführen, der die Mietzinsmaxima an den hypothekarischen Referenzzinssatz koppelt– und dies möglichst rasch.




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