Politik/Gesellschaft —   eksn / Publiziert am Montag, 19. Februar 2024

Der Volkswille zur Einschränkung der Tabakwerbung muss respektiert werden


Foto von: freepik

Die Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten EKSN ruft den Nationalrat auf, in der nächsten parlamentarischen Session korrigierend einzugreifen. Folgt der Nationalrat den Anträgen seiner Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit, werden einzelne Bestimmungen zu Werbung und Sponsoring schwächer sein als im heutigen Gesetz. Der Nationalrat kann nun dafür sorgen, dass der Volkswille respektiert und der Kinder- und Jugendschutz verfassungskonform umgesetzt werden.

Eine Gesetzgebung seitens Nationalrats, mit der die deutlich angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» verfassungskonform umgesetzt wird, ist für die Gesundheitsförderung zentral. Denn die Mehrheit der Rauchenden beginnt vor dem 18. Lebensjahr mit dem Tabakkonsum. Jugendliche werden besonders stark von Werbung beeinflusst. Werbeeinschränkungen sind daher ein wirksames Mittel, um den Tabakkonsum in dieser Altersgruppe zu reduzieren. Die Volksinitiative muss nun konsequent umgesetzt werden, damit Kinder und Jugendliche besser geschützt werden. Insbesondere muss der Jugendschutz auch bei der Werbung in Presseerzeugnissen, beim Sponsoring von Veranstaltungen und bei der Promotion von Tabakprodukten und anderen nikotinhaltigen Produkten gewährleistet wer-den. Denn Jugendliche orientieren sich an der Welt der Erwachsenen.

Die EKSN hat alle Nationalrätinnen und Nationalräte angeschrieben und bittet diese darum, bei der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes den Volkswillen zu respektieren und einen glaubwürdigen und griffigen Kinder- und Jugendschutz vor Tabakwerbung zu schaffen.




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