
SVP-Guggisberg will, dass sich Arbeit über 65 besser lohnt
Heute hat SVP-Nationalrat Lars Guggisberg auf Facebook einen Link zu einem Blick-Artikel gepostet, der seinen Vorstoss vorstellt: Die Motion im Wortlaut, die am 19. Dezember eingereicht worden ist: «Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen, damit das Erwerbseinkommen von AHV-Rentnern, die auch nach dem Eintrittsalter von 65 Jahren einer Erwerbstätigkeit nachgehen, von der Bundessteuer befreit ist.»
Seine Begründung: «Ein immer grösserer Anteil der Bevölkerung ist im Rentenalter. Dieser Anteil wird sich in den kommenden Jahren noch vergrössern, wenn die Baby-Bommer-Generation in ihren Ruhestand tritt. Viele Menschen möchten bereits heute auch nach Erreichen des Rentenalters einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Wirtschaft profitiert von der langjährigen Erfahrung dieser Arbeitnehmer und die Rentner können neben der Pflege von sozialen Kontakten auch noch ihr Einkommen aufbessern. Zudem zahlen sie Steuern auf ihr Erwerbseinkommen, was der Allgemeinheit zugute kommt. Dieser Arbeitseinsatz der Rentner soll belohnt werden, indem keine Bundessteuern auf diese Erwerbseinkommen mehr erhoben werden.»
Hintergrund
Die Schweiz zählt über 9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, und etwa ein Fünftel davon hat das Rentenalter bereits erreicht. Viele dieser Seniorinnen und Senioren sind weiterhin berufstätig: Rund jeder siebte über 70-Jährige übt noch eine bezahlte Tätigkeit aus.
Bereits bestehende Massnahmen wie die Flexibilisierung des Rentenalters und die Möglichkeit, den AHV-Bezug aufzuschieben, sollen diesen Trend unterstützen. Je nach Aufschubdauer kann dies eine Rentenerhöhung von bis zu 31,5 Prozent bedeuten. Seit Kurzem erlaubt das AHV-System auch Teilrenten zwischen 20 und 80 Prozent, was den Übergang in den Ruhestand erleichtert. Ein Freibetrag von 1400 Franken monatlich, auf den keine AHV-Beiträge erhoben werden, bietet zusätzlichen Anreiz.
Ein neuer Anreiz für Erwerbstätige im Rentenalter
Guggisberg möchte diesen Weg weiter ausbauen. Sein Vorschlag, Erwerbseinkommen im AHV-Alter von der direkten Bundessteuer zu befreien, soll dazu beitragen, dass mehr Menschen über die Pensionierung hinaus im Arbeitsmarkt bleiben. Dabei hebt er hervor, dass diese Steuererleichterung nur für Erwerbseinkommen gelten soll, nicht jedoch für Renten.
Der Vorstoss zielt nicht nur darauf ab, ältere Arbeitnehmende finanziell zu entlasten, sondern auch der Wirtschaft zu nutzen. Zudem sei der persönliche Nutzen für die Seniorinnen und Senioren nicht zu unterschätzen: Ein höheres Einkommen und der Erhalt sozialer Kontakte seien wichtige Faktoren, die mit einer längeren Berufstätigkeit verbunden sind.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
Guggisberg ist überzeugt, dass sein Vorschlag die Bundesfinanzen nicht übermässig belasten würde, wie er im Blick-Artikel ausführt: «Die Einführung einer 13. AHV-Rente wird ohnehin neue Einnahmen generieren», argumentiert er. Auch könnten mit dieser Regelung in einigen Fällen Ergänzungsleistungen vermieden werden, was die Gesamtkosten zusätzlich reduzieren würde. Kantone und Gemeinden müssten sich keine Sorgen machen, da ihre Steueranteile unverändert blieben.
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